Kinder – und Jugendschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein besonderes Anliegen.

Als Kinder- und Jugendwerk treten wir entschieden dafür ein, Kinder und Jugendliche vor aller Art von Übergriffen zu schützen. Die Kinder und Jugendlichen, die zu unseren Veranstaltungen kommen, sind das Wertvollste, was uns anvertraut ist. Deswegen steht für uns der Schutz der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle. Wir tragen dabei Sorge, dass Kirche ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche ist.

Seit dem 1. Januar 2023 ist die vom Kirchenvorstand beschlossene Gewaltpräventionsverordnung für die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland in Kraft. Dasselbe gilt für die seit dem 1.Juli 2023 gültige Gewaltenschutzrichtlinie. Bis zur vollständigen Implementierung bleiben die Leitlinien und der bisherige Notfallplan gültig.

Das Kinder- und Jugendwerk der Evangelisch-methodistischen Kirche hat Materialien erarbeitet und herausgegeben, mit denen Gemeinden und Verantwortliche im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit für dieses Thema sensibilisiert werden.

Leitlinien

Hier finden Sie die Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland.

Die Leitlinien können in der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendwerks Süd als gedruckte Ausgabe bestellt werden:

kjwsued@emk-jugend.de

Leitlinien

Notfallplan

Außerdem hat das Kinder- und Jugendwerk einen Notfallplan für konkrete Fälle von Vernachlässigung, Gewalt, sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen erstellt.

Der Notallplan kann in der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendwerks Süd als gedruckte Ausgabe bestellt werden:

kjwsued@emk-jugend.de

Notfallplan

Ansprechperson Missbrauch

Wie geht die Evangelisch-methodistische Kirche mit sexualisierter Gewalt um?

Die Evangelisch-methodistische Kirche hat erstmalig im Jahr 2012 eine Kontaktstelle für Missbrauchsopfer eingerichtet und drei Kontaktpersonen benannt, an die sich Opfer sexualisierter Gewalt wenden können.

Ansprechpersonen findest du hier!

Fachkraft für Kinderschutz im KJW Süd ist:

Karin Toth

Karin Toth
Referentin für Religionspädagogik, Sonntagsschulsekretärin

ktoth@emk-jugend.de
T: 06236 5003049

Weitere Ansprechpersonen findest du hier:

Pfiffigunde Heilbronn e.V.
Fachberatungsstelle bei sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt
Kaiserstraße 24, 74072 Heilbronn
E-Mail: info@pfiffigunde-hn.de
Fon: 0 71 31/16 61 78

Erweitertes Führungszeugnis

Zum Umgang mit den erweiterten Führungszeugnissen für ehrenamtliche Mitarbeitende 

Im Zuge der Neuregelung des Kinderschutzes in Deutschland ist es mittlerweile notwendig, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen Arbeiten, dem Verantwortlichen einer Maßnahme, Einsicht in ihr erweitertes Führungszeugnis geben. Auf diese Weise soll der Schutz, der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen noch besser gewährleistet werden.

Im Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz – BZRG) in § 30a (Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis) ist das Vorgehen folgendermaßen geregelt:

(1) Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, 1. wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder 2. wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für

a) die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe –,

b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder

c) eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe b vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

(2) Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Im Übrigen gilt § 30 entsprechend.

 

So funktioniert das Ganze:

  • Der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin bekommt den Antrag als PDF zugeschickt und kann damit beim zuständigen Ordnungsamt das erweiterte Führungszeugnis beantragen. Im Antrag enthalten ist auch die Gebührenbefreiung für die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses bei ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • Das erweiterte Führungszeugnis wird dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin per Post von der zuständigen Behörde zugeschickt.
  • Der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin schickt das erweiterte Führungszeugnis weiter an die zuständige Person.
  • Die zuständige Person nimmt Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis und schickt es dann postwendend an den Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin zurück. Es werden keinerlei Kopien des Führungszeugnisses gemacht. Festgehalten wird lediglich der Tag der Einsichtnahme und das Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses. Außerdem wird sichergestellt, dass niemand sonst Zugriff auf diese Daten hat.

Für das erweiterte Führungszeugnis selbst ist wichtig: Am Tag der Einsichtnahme darf das erweiterte Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein. Nach fünf Jahren muss das Zeugnis erneut vorgelegt werden. Teilt ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin der zuständigen Person mit, dass er / sie in Zukunft nicht mehr mitarbeiten wird, werden die Daten über die Einsichtnahme gelöscht.

Verhaltenskodex

Kinder und Jugendliche brauchen einen ganz besonderen Schutz und deshalb ist es uns als Kirche wichtig, dass sie diesen Schutz bekommen. Als Kirche haben wir einen Verhaltenskodex bzw. eine Selbstverpflichtung erstellt, den jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin zustimmt und unterschreibt, dass Kinder und Jugendliche nicht zu Schaden kommen und die Intimsphäre eines Menschen nie wissentlich verletzt wird.

Verhaltenskodex

Um mit Mitarbeitenden den Verhaltenskodex zu besprechen haben wir eine Präsentation erstellt.

Verhaltenskodex - Selbstverpflichtung