zuschüsse

Das Land Baden-Württemberg (und auch Hessen) fördert finanziell eure Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Jeder Euro zählt: Für die unterschiedlichen Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit können Zuschüsse beantragt werden.

Wir sind dabei eure Vertretung z.B. im Landesjugendring Baden-Württemberg.

Ihr plant eine

  • Kinderwoche / Kinder-Tag
  • eine KU-Freizeit / KU-Tag
  • ein Zeltlager
  • ein Wochenende mit Jugendlichen
  • eine Freizeit für Jugendliche
  • oder ähnliches

dann fragt bei uns im Kinder und Jugendwerk nach, wie euer Event finanziell gefördert werden kann. Wir beraten euch gerne.

Zuschüsse in Hessen

Die Außerschulische Jugendbildung in Hessen wird auf Basis des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (§ 35 ff.) finanziell gefördert. Dort sind die Ziele, Förderbereiche und Anforderungen der Förderung festgelegt. Die Finanzierung erfolgt über die staatlichen Lotterien und ist im Hessischen Glückspielgesetz (§ 6) verankert.

In Hessen werden folgende Maßnahmen bezuschusst:

  • Zeltlager, Fahrten und Freizeiten
  • Seminare, wie Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende (förderfähig sind Themen aus den JuLeiCa-Standards.)
  • Sonstige Maßnahmen (Zuschussfähig sind Programmpunkte, die förderwürdig nach dem JBFG bzw. den Förderrichtlinien sind und pro 7 TN die 27 Jahre oder jünger sind, darf eine Person die älter als 27 Jahre ist abgerechnet werden.)

Verwaltungsvorschrift HJR

Verwendungsnachweis

Teilnehmerliste Freizeit

Teilnehmerliste Seminar

 

Kontaktperson für Hessen

Zuschüsse in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg werden landesweit außerschulische Bildung und Jugenderholung in der Kinder- und Jugendarbeit finanziell v.a. aus Mitteln des sogenannten Landesjugendplans über das Ministerium für Soziales und Integration und das Kultusministerium gefördert. Auf Landesebene in Baden-Württemberg sind wir eure Ansprechpartner und vertreten eure Interessen gegenüber des Kultusministeriums. Diese Zuschüsse könnt ihr nur über das KJW Süd beantragen. Wir arbeiten dabei für euch als Landesverband.

Wir haben die einzelnen Maßnahmen in Informationen und Merkblättern zusammengefasst.

Die Richtlinien und Arbeitshilfen findet ihr im Internet unter jugendarbeitsnetz.de

Informationen und Merkblätter
  1. Merkblatt Paedagogischer Betreuer.pdf (646,6 KiB)
  2. Merkblatt finanziell schwaecher Gestellte.pdf (544,6 KiB)
  3. Merkblatt Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen.pdf (667,0 KiB)
  4. Merkblatt Themenorientierte Bildungsmassnahme.pdf (677,9 KiB)
  5. Merkblatt Projekte mit Bildungscharakter.pdf (392,6 KiB)
  6. Merkblatt Aufholen nach Corona.pdf (303,7 KiB)
  7. Gegenueberstellung Jugendleiter und Bildungsmassnahme.pdf (325,2 KiB)
  8. Merkblatt Weitergabevertrag mit Anhang.pdf (531,8 KiB)

Teilnehmendenliste für Themenorientierte Bildungsmaßnahme und Aus- und Fortbildung

Schritt-für-Schritt Anleitung für oaseBW

Öffentliche Zuschüsse können auch auf Stadt- und Kreisebene für pädagogisches Arbeitsmaterial usw. beantragt werden. Bitte informiert euch rechtzeitig bei den Stadt- und Kreisjugendringen.

Um einige Zuschüsse zu generieren wird von den Mitarbeitenden eine JugendLeiterCard verlangt. Diese kann über das KJW beantragt werden.

Wie du zu der JuLeiCa kommst, findest du hier.

Wer noch keine Rundmail zum Landesjugendplan Baden-Württemberg erhält, kann sich bei Tanja  in den Verteiler aufnehmen lassen.

Tanja Hogenacker

Tanja Hogenacker
Sachbearbeiterin

thogenacker@emk-jugend.de
T: 0711 860068-1

Frieder Matthies

Frieder Matthies
kaufmännischer Leiter

fmatthies@emk-jugend.de
T: 0711 860068-2